SCHWEIZER KUNDEN KÖNNEN DIE DEUTSCHE MEHRWERTSTEUER ZURÜCKERSTATTET BEKOMMEN
Schweizer Kunden aufgepasst: Wer bei uns Kaffee oder Maschinen bestellt, kann sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen – wir erklären, wie das funktioniert!
AUSFUHR IN DAS SOGENANNTE DRITTLAND
Die Schweiz zählt als Nicht-EU-Staat zu den sogenannten Drittstaaten. Rein formal bedeutet das: Bei einer direkten Ausfuhr in die Schweiz werden Waren automatisch ohne deutsche Mehrwertsteuer versendet.
Viele Schweizer Kunden lassen sich ihre Bestellungen jedoch an eine Adresse nahe der deutsch-schweizerischen Grenzeliefern, um hohe Transport- und Zollkosten zu vermeiden. In diesem Fall gilt Deutschland als Erfüllungsort – und die Ware wird inklusive Mehrwertsteuer berechnet (bei Kaffee aktuell 7 %, bei Maschinen und Zubehör 19 %).
Wer die Ware anschließend selbst über die Grenze in die Schweiz bringt, kann sich die Ausfuhr vom Deutschen Zoll bestätigen lassen. Mit diesem Zollstempel können Schweizer Kunden den Beleg bei uns einreichen und erhalten die zuvor gezahlte Mehrwertsteuer zurück.
Wichtig zu wissen: Händler in Deutschland sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer nach einer Ausfuhr zu erstatten (z. B. nach Österreich). Für unsere Schweizer Kundschaft machen wir jedoch eine Ausnahme und bieten diesen Service gerne an. Dafür erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zu berechnen.
STEUERLICHE BETRACHTUNG DER MEHRWERTSTEUER RÜCKERSTATTUNG
Bei einer bestätigten Ausfuhr aus der EU können wir die Rechnung umsatzsteuerfrei buchen und die vom Kunden gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Technisch bedeutet das: Die ursprüngliche Rechnung muss storniert und eine neue, umsatzsteuerfreie Rechnung erstellt werden.
Das bringt zwar etwas Mehrarbeit bei uns und unserem Steuerberater mit sich, ist für unsere Kunden aber unkompliziert. Nach Abschluss der Bearbeitung erstatten wir die Mehrwertsteuer per Banküberweisung oder PayPal – je nachdem, wie die ursprüngliche Zahlung erfolgt ist.
WAS MUSS ICH GENERELL BEACHTEN, UM KOSTEN ZU VERMEIDEN?
Beim Einkauf von Kaffee und Kaffeemaschinen für die Schweiz gibt es zwei wichtige Grenzen, die du unbedingt im Blick behalten solltest.
Zum einen gibt es die 20kg Kaffeegrenze. Bis zu dieser Menge kannst du deinen Kaffee problemlos mitnehmen. Ab 20 Kilogramm wird eine Zusatzverzollung fällig - und die kann schnell teuer werden. Zum anderen existiert eine 1000€ Warenwertgrenze. Liegt der Wert deiner Bestellung über 1000€, wird es aufwendig - sowohl für uns als Händler, als auch für dich als Kunden. Eine Verzollung verursacht außerdem zusätzliche Gebühren bei DHL oder der Spedition. Eine Palette in die Schweiz kostet dann schnell mal rund 200€.
AUSFUHR AUCH IN ANDERE DRITTSTAATEN MÖGLICH?
Natürlich gelten in anderen Drittstaaten wie z.B. Russland ähnliche Konstrukte. Die einzelnen länderabhängigen Einfuhrgrenzen können natürlich abweichen, aber was die Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer anbelangt läuft es sehr ähnlich ab. Frag uns gerne vor einem Kauf und wir finden sicherlich die beste und kostengünstigste Möglichkeit für dich.
LIEFERUNGEN IN DIE SCHWEIZ MIT POST.AT
Um dir als CH Kunden einen noch besseren Service bieten zu können versenden wir bereits seit 2022 mit der Post.at alle Pakete. Diese sind dadurch wesentlich schneller bei dir und noch dazu günstiger, da wir täglich eine Abholung mit vielen Paketen haben.
AUßERDEM WICHTIG: Wir haben für die Ausfuhr ein spezielles Formular für dich hinterlegt.